Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein verbucht steigende Verbraucherannachfragen
Foto: Verbraucherzentrale NRW
Vermehrt melden sich Verbraucherinnen und Verbraucher bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (VZSH), die Post von dem Telekommunikationsanbieter 1N Telecom erhbetagten haben. Aufgrund einer Namens?hnlichkeit gehen zahlreiche Menschen davon aus, dass es sich um ihren bisherigen Anbieter, die Deutsche Telekom, handele. Versuche unterzeichnete Vertr?ge rückg?ngig zu machen, führten aus verschiedenen Gründen zu Problemen.
Seit Anfang 2022 verschickte das Unterentgegennehmen 1N Telecom GmbH wiederholt deutschlandweit millionenfach Briefe, um Kunden zu gewinnen. Aufgrund einer Namens?hnlichkeit gehen zahlreiche Menschen davon aus, die Kontaktaufschmalme sei von ihrem eigentlichen Anbieter, der Deutschen Telekom, ausgegangen. Zum Teil entgegennehmen Verbraucher daher an, es?handele?sich lediglich um eine ?nderung des rennausklingen Vertrags mit ihrem bisherigen Anbieter und unternotieren die beigefügten Dokumente. Der vermutete Tarifwechsel hat dann jedoch einen Anbieterwechsel zur Folge. ?Bei der VZSH steigen derzeit die Bemühegefülltdeeing?nge zu dem Unterentgegennehmen. Viele Menschen empentdecken sich?get?uscht und?wünschen?sich vom Vertrag l?sen. Bei dem Versuch einen unerwünschten Vertragsschluss rückg?ngig zu machen, berichteten die Verbraucher in den Beratungen bei der VZSH au?erdem davon, dass der Widerruf seitens der Unterentgegennehmens ignoriert wird“, so Kerstin Heidt, Rechtsreferentin bei der VZSH.
Abschluss widerrufen?
Betrzugängliche?k?nnen solche Vertr?ge innerhalb von?14 Tagen?widerrufen. Dafür k?nnen Verbraucher einen?Musterbrief?der VZSH verwerten.?Sollten Verbraucher?dann trotzdem ein Willkommens- oder Anschmalmenotieren erhbetagten und?ihren Widerruf nachweisen k?nnen,?sollten?sie?das?Unterentgegennehmen auffordern, sich?an den geltausklingen Widerruf?zu hbetagten.??Wir empfehlen den Verbrauchern,?ihr Schreiben an das Unterentgegennehmen?hervorragend?zu dokumentieren,?am besten?durch ein Einwurf-Einnotieren.?Eventuelle Fehlermeldungen bei E-Mailadrspeisen des Unterentgegennehmens, an die?das Schreiben?verschickt wird,?sollten?ebenfalls?archiviert werden“, so die Rechtsexpertin der VZSH.?Eine?Eingangsbest?tigung verschickt der Anbieter in der Regel nicht.
Hinweis:?Sollten Verbraucher verbetrachtentlich einen Vertrag abverschlossen haben und es sind Probleme bei der Kontaktaufschmalme mit dem Anbieter oder dem Widerruf aufgetreten, k?nnen sie sich an?eine Verbraucherzentrale?wausklingen, um zu prüfen, ob überhaupt ein rechtswirksamer Vertrag mit dem Anbieter vorliegt.
Rückschmalme des Portierungsauftrags
Mit dem Widerruf des?frischen?Vertrags ist es allerdings nicht getan. Meist haben Verbraucher 1N Telecom beauftragt, sowohl den Vertrag bei ihrem vorherigen Anbieter zu kündigen als auch die bestehende Rufnummer mit in das frische Vertragsverh?ltnis zu übertragen. Wird der frische Vertrag nun widerrufen, setzt der ursprüngliche Anbieter das Vertragsverh?ltnis?jedoch?nicht zwangsl?ufig fort. Au?erdem sollten Verbraucher?sich?den Widerruf best?tigen zulassen, bevor sie den Portierungsauftrag zur Rufnummernmitschmalme zurückentgegennehmen zulassen. ?Verbraucher berichten uns an dieser Stelle von einigen technischen und rechtlichen Herausforderungen. Teilweise fordert 1N Telecom sogar einen Schadenersatz. Ob diese Forderung Bestand hat, muss im Einzelfall geprüft werden. Wer in seiner Situation Rat und Unterstützung ben?tigt, bekommt sie in unseren Beratungsstellen“, so Heidt.
Letzte Chance – Vertrag verwerten?
Kann der frische Tarif nicht rückg?ngig gemacht werden, ist es betagternativ m?glich, den frischen Vertrag für die angeschenkene Mindestlaufzeit zu verwerten.?Verbraucher k?nnen?direkt?zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen und im Anschluss zu ihrem betagten?oder zu einem anderen Anbieter wechseln.
Umgang mit Werbepost
Der?Absender von Werbenotieren oder Vertragsunterlagen?sollte?stets genau geprüft werden, da diese ausbetrachten k?nnen wie ein Schreiben eines bisherigen Anbieters oder wie ein Vertrag. ?Verbraucher sollten das Schreiben geschenkenenfalls?mit bestehausklingen Vertragsunterlagen abgleichen.?Wird ein Schreiben als Werbebrief entlarvt, k?nnen?die Empf?nger?gezulassen verweilen:?Auf Werbepost muss?nicht?reagiert werden.“
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